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Wiedereinstieg nach Elternzeit
ESB Professional/shutterstock.com

Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Arzt oder Ärztin: So gelingt Ihnen die Rückkehr zum Arbeitsplatz

Die erste Zeit mit dem Nachwuchs ist für Eltern und Kind gleichermaßen prägend und intensiv: Sie lernen sich kennen, etablieren eine eigene Tagesroutine und gewöhnen sich an das neue Familienleben. Dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit stehen viele Ärztinnen und Ärzte gespalten gegenüber. Vielleicht kennen Sie dieses Gefühl auch: Zum einen freuen Sie sich auf das turbulente Berufsleben, haben gleichzeitig aber viele offene Fragen zu Ihrer Rückkehr ins Krankenhaus oder in die Arztpraxis. Damit Sie Ihre Zeit zu Hause genießen können und später keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie im Vorfeld einige Punkte klären! Tipps für eine effiziente Planung Ihres Wiedereinstiegs nach der Elternzeit geben wir Ihnen in diesem Beitrag.

In diesem Artikel:

Mutterschutz und Elternzeit – was steht Ihnen zu?

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Schwangere sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen. Dies schützt Sie als Ärztin vor:

  • Gefahren, beispielsweise durch ansteckenden Krankheiten im Krankenhaus, die gefährlich sind für Mutter und Kind,
  • Überforderungen und Gesundheitsschädigungen an Ihrem Arbeitsplatz, beispielsweise durch lange und kräftezehrende Operationen,
  • finanziellen Einbußen,
  • dem Verlust Ihrer Arbeit.

Um die Vereinbarkeit Ihres Arztberufes mit der Familie zu fördern, haben sowohl Mutter als auch Vater bis zu drei Jahre pro Kind Anspruch auf Elternzeit: Zwölf Monate müssen sie in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nehmen, die restlichen 24 Monate zwischen dem dritten und achten. In dieser Zeit wird kein Gehalt ausgezahlt, das Elterngeld kommt von staatlichen Elterngeldstellen und deckt 67 % des monatlichen Einkommens für bis zu 14 Monate. Mit dem ElterngeldPlus können Sie diesen Zeitraum bei der Hälfte des Elterngelds verdoppeln.

Setzen Sie auf frühzeitige Kommunikation

Alle Mütter und Väter – egal, ob Arzt oder Ärztin im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Dafür müssen folgende Punkte zutreffen:

  • Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt und
  • Sie sind überwiegend für die Betreuung zuständig

Rund 34 % aller Väter machen auch von der Elternzeit Gebrauch. Erstmalig wurde sie ihnen 2007 mit Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) gestattet. Dieser Anspruch gilt im Übrigen unabhängig davon, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Vertrag haben. Ihren Antrag müssen Sie bis maximal sieben Wochen vor Beginn abgeben und darin die ersten zwei Jahre regeln. Um mit einem guten Gefühl zurück aus der Elternzeit zu kommen, sollten Sie sich mit der Personalabteilung sowie Ihrem Vorgesetzten bzw. der Chefärztin oder dem Chefarzt frühzeitig über Ihren Wiedereinstieg unterhalten!

Auch sie/er schätzt eine Planungssicherheit und möchte unter anderem mit Ihnen abklären, ob Sie nach einem Jahr Elternzeit wieder voll arbeiten oder doch mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen möchten.

Eine schriftliche Bestätigung Ihres Antrags sowie Ihres Wiedereinstiegs nach der Elternzeit sollten Sie sich auf jeden Fall vom Arbeitgeber geben lassen. Dieser ist sogar dazu verpflichtet. Die Bestätigung benötigen Sie dann für verschiedene Behörden sowie auch für Bankgeschäfte und Kredite.

Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Häufig fühlen sich Menschen bei Ihrer Rückkehr zum Arbeitsplatz unerwünscht oder müssen andere unliebsame Tätigkeiten ausführen. Tatsächlich haben Sie nach Ende der Elternzeit keinen Anspruch auf den selben Arbeitsplatz, jedoch auf einen gleichwertigen. Daher kommt es vor allem in Kliniken oder Krankenhäusern in Großstädten vor, dass Sie als Arzt oder Ärztin direkt nach der Elternzeit Ihre vorher erarbeiteten Freiräume verlieren. Die begehrten Aufgaben übernehmen meist schon die Kollegen und für Sie bleiben Routine und unbeliebte Tätigkeiten im Rahmen Ihres Berufsalltags.

Theoretisch darf Sie Ihr Arbeitgeber beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit im Rahmen seines Weisungsrechts (§ 106 GewO) an einen neuen Arbeitsort versetzen. Was gleich bleiben muss, ist das Gehalt. Um diese Eventualitäten auszuschließen und nahtlos an Ihre Karriere als Arzt anknüpfen zu können, ist eine offene und frühzeitige Kommunikation ein Muss.

Ärztin und Mutter in Elternzeit
LightField /shutterstock.com

Kündigung nach der Elternzeit – darf der Arbeitgeber das?

Für einen problemlosen Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist per Gesetz ein Kündigungsschutz für diese Zeit definiert. Da Ihr Arbeitsvertrag ruht, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen währenddessen nur in besonderen Situationen kündigen: beispielsweise im Falle einer betrieblichen Insolvenz des Krankenhauses – was zugegeben allerdings eher selten vorkommt. Außerdem verfällt nach Ihrer Rückkehr Ihr Resturlaub nicht. Die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage müssen Sie nach Ablauf der Elternzeit lediglich im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr verbrauchen.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit in Teilzeit – ist das möglich?

Während Ihrer Elternzeit ist es Ihnen gestattet, in Ihrem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 32 Arbeitsstunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Das ist möglich, wenn Sie dort länger als sechs Monate tätig und insgesamt mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt sind. Diesen Antrag darf Ihr Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Im besten Fall sollten Sie diesen Punkt bereits am Anfang in Ihrem Arbeitsvertrag mit der Klinik oder dem Krankenhaus aufnehmen lassen, wenn Sie wissen, dass Sie auf jeden Fall eine Familie gründen wollen.

Haben Sie nichts dergleichen in Ihrem Arbeitsvertrag verankert, bleibt bei Ihrem Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit Ihr Arbeitsvertrag unverändert. Das bedeutet, dass Sie die gleiche Arbeitszeit wie zuvor leisten müssen. Auch wenn Ihr gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit nun erlischt, haben Sie auch dann das Recht, dies unter den gleichen Bedingungen zu beantragen. Online finden Sie für die Beantragung einer Stelle in Teilzeit bei Ihrem Wiedereinstieg nach der Elternzeit etliche Musterbriefe. Diese helfen Ihnen, für die Antragsstellung ein aussagekräftiges Schreiben zu formulieren.

Familie aus Papier wird von Stethoskop und Herz eingerahmt
Sharomka/shutterstock.com

Die Rückkehr in die medizinische Arbeitswelt

Als medizinische Fachkraft werden Sie diesem Punkt mit Sicherheit zustimmen können: Rapide Änderungen und Fortschritte sind besonders in der Medizin üblich – daher ist es für Ärzte enorm wichtig, fachlich am Zahn der Zeit zu bleiben. In Ihrer Elternzeit müssen Sie zudem auf Ihre praktische Routine verzichten, die Sie in der Praxis oder im Krankenhaus tagtäglich anwenden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, regelmäßig bei Ihren Kollegen vorbeizuschauen und sich über die aktuelle Lage zu informieren. So bleiben Sie Ihrer Arbeitsstelle verbunden, ohne sich ständig Gedanken darüber machen zu müssen, etwas zu verpassen.

Waren Sie außerdem lange Zeit zu Hause und fühlen sich für Ihre Rückkehr nicht vorbereitet, können auch Sie als Arzt beim Wiedereinstieg nach Ihrer Elternzeit die Arbeitsagentur zurate ziehen. Hier gibt es Schulungen und Weiterbildungen sowie finanzielle Hilfen für Bewerbungskosten. Auch wir beraten Sie gerne.

Nach Ihrer Elternzeit zurück in den Job: Entspannt und sorgenfrei

Wie in jedem Lebensbereich und Ihrem Berufsalltag als Arzt oder Ärztin sind gute Organisation und Ruhe die halbe Miete. Kümmern Sie sich bereits in Ihrer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt Ihres Sprösslings um die Betreuung Ihres Kindes! Heutzutage stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Sie müssen klären, welche Option die geeignete für Sie ist:

  • Möchten Sie einen Kindertagesstätten- oder Kindergartenplatz beantragen?
  • Nimmt sich im Anschluss an Ihren Wiedereinstieg Ihr Partner Elternzeit?
  • Kommt eine Tagesmutter infrage?
  • Können Freunde oder Verwandte unterstützen?

In jedem Fall sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren, da sich Stress negativ auf Ihre Gesundheit auswirkt, wie Sie als Mediziner oder Medizinerin genau wissen. Auch Ihr Baby nimmt diese negativen Körpersignale auf und kann dadurch unruhig werden.

Seien Sie am Ende des Tages nicht zu streng mit sich selbst: Jede Veränderung benötigt eine gewisse Eingewöhnungszeit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihren Liebsten über Ihre Pläne, Fragen und Wünsche – das gibt Ihnen als Arzt oder Ärztin den nötigen Halt und eine gewisse Sicherheit in dieser Lebensphase und auch für Ihren Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

* Die bereitgestellten Informationen in diesem Beitrag sind nicht als bindende Rechtsauskunft zu betrachten. Wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung oder einen Anwalt, wenn Sie einen professionellen Rechtsbeistand benötigen!