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Rufbereitschaft von Arzt im Krankenhaus
Ground Picture/shutterstock.com

Vergütung bei der Rufbereitschaft als Arzt und anderen Diensten

Die berufliche Belastung ist bei vielen Ärzten und Ärztinnen allgemein sehr hoch. Oft kann die zugesicherte Ruhezeit nicht eingehalten werden oder wird verkürzt. Überstunden häufen sich – und dann kommt die Rufbereitschaft für Ärzte noch hinzu. Aber wie sieht die Vergütung bei Rufbereitschaft aus und was steht Ihnen rechtlich zu? Ärztliche Rufbereitschaft ist für Fachärzte im Krankenhausbetrieb ein wichtiges Thema.

Wichtig: Bei arbeitsrechtlichen Fragen sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren.

In diesem Artikel:

Was bedeutet Rufbereitschaft?

Die Rufbereitschaft ist eine Sonderform im Bereitschaftsdienst. Ärzte und Ärztinnen in Rufbereitschaft müssen durchgehend erreichbar und verfügbar sein. Ihren Aufenthaltsort dürfen Sie in der Rufbereitschaft selbst bestimmen, allerdings müssen Sie sich in der Nähe der Klinik aufhalten, um im Bedarfsfall schnellstmöglich den Dienst verrichten zu können. Die maximale Zeitspanne, innerhalb derer Sie am Arbeitsplatz einsatzbereit sein müssen, wird vorab festgelegt.

Gut zu wissen: Eine verbindliche Grundlage für die Bezahlung gibt es dabei nicht, es obliegt also den Beteiligten, die Vergütung auszuhandeln. Konkrete Regelungen können Sie zum Vergleich beispielsweise in entsprechenden Tarifverträgen nachlesen.

Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Vom Bereitschaftsdienst spricht man dann, wenn sich der Arzt oder die Ärztin außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit im Krankenhaus aufhalten muss, um verfügbar zu sein. Diese Bereitschaftszeiten werden als Arbeitszeit vergütet.

Hingegen gilt eine Rufbereitschaft wie Ruhezeit, bei der allerdings der Arzt oder die Ärztin außerhalb der regulären Arbeitszeit dem Krankenhaus zur Verfügung stehen muss, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Sehr viele Kliniken vergüten Hintergrunddienste pauschal. Sie erhalten als Arzt oder Ärztin also zwischen 300 und 500 Euro – unabhängig davon, ob Sie vor Ort sind, oder nicht. 

Das sollten Sie bei der Rufbereitschaft als Arzt beachten

Zusammengefasst beinhaltet der Bereitschaftsdienst die folgenden drei Punkte:

  • Eine feste Regelung für die Vergütung gibt es nicht. Viele Krankenhäuser zahlen aber eine Pauschale. Durch diese können Sie Ihr Arzt-Gehalt erheblich aufstocken.

  • Eine angemessene Reaktionszeit – also die Zeit zwischen Benachrichtigung und Eintreffen in der Klinik – liegt in der Regel zwischen 25 und 30 Minuten.

  • Angestellte sollen dabei so viel Freiheit wie möglich haben, müssen dabei aber sicherstellen, dass sie telefonisch erreichbar
Rufbereitschaft als Arzt
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Wie hoch ist die Vergütung während der Rufbereitschaft als Arzt?

Bei der Entlohnung der Rufbereitschaft gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Regelungen für die ärztliche Rufbereitschaft werden meistens im Tarifvertrag der Klinik oder nach Rufbereitschaft tvöd (Tarifvertrag öffentlicher Dienst, je nach Stufe) geregelt.

Generelle Regelungen nach Rufbereitschaft tvöd:

  • Die Vergütung der Rufbereitschaft richtet sich nach dem Stundenlohn. Bei mehr als 12 Stunden Rufbereitschaft liegt der Ausgleich (an Wochentagen) beim zweifachen Stundenlohn als Pauschale. So erhält ein Arzt oder eine Ärztin mit einem Stundensatz von beispielsweise 35 Euro eine pauschale Vergütung von 70 Euro für 12 Stunden Rufbereitschaft.

  • An Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen steigt die Rufbereitschafts-Vergütung manchmal auf das Vierfache des Stundensatzes.

  • Ist die Rufbereitschaft kürzer, liegt die Vergütung bei 12,5 % des Stundenentgelts.

  • Eine Ausnahme: Rufbereitschaft kann dann als Arbeitszeit gelten, wenn Sie innerhalb kurzer Zeit einsatzbereit sein sollen. Denn dadurch können Sie Ihre freie Zeit nur bedingt selbst gestalten. Entsprechend kommen möglicherweise Zeitzuschläge hinzu.

Urteil des EuGH zum Thema Arbeitszeit und Wegezeit

Das EuGH (Europäischer Gerichtshof) und das Bundesarbeitsgericht haben entschieden, dass lediglich die tatsächlichen Arbeitszeiten in der Klinik vergütet werden, nicht aber die Wegezeiten. Die Gerichte haben außerdem Maßnahmen getroffen, um dem Missbrauch der Rufbereitschaft durch den Arbeitgeber vorzubeugen. Das heißt:

  • Nur in Ausnahmen darf ein Mediziner während der Rufbereitschaft angefordert werden.
  • Während der ärztlichen Rufbereitschaft sollte die Ärztin oder der Arzt so viel Freiheit wie möglich
  • Es gibt allerdings keine Obergrenze für Rufbereitschaft.

Die Pauschalen für die Vergütung der Rufbereitschaft gelten dann, wenn kein ärztlicher Einsatz erfolgt. Nimmt ein Mediziner während der Rufbereitschaft seine Arbeit auf, wandelt sich die Rufbereitschaft zur normalen Arbeitszeit.

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Zählt die Rufbereitschaft zur Arbeitszeit?

Die Zeit der reinen Rufbereitschaft als Arzt gilt wie normale Freizeit oder Ruhezeit. Aus gesetzlicher Sicht gelten lediglich die Arbeitseinsätze als Arbeitszeit.

Gibt es eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Rufbereitschaft als Arzt. Wenn sie allerdings im Arbeitsvertrag nach Rufbereitschaft tvöd oder in einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, dann besteht eine Verpflichtung.

Ist ärztlicher Hintergrunddienst Bereitschaftsdienst?

Ärztlicher Hintergrunddienst gilt nicht als Bereitschaftsdienst, denn beim Hintergrunddienst als Arzt oder Ärztin kann sich dieser oder diese zu Hause aufhalten und die Freizeit bestmöglich genießen. Beim Bereitschaftsdienst ist der Mediziner üblicherweise vor Ort in der Klinik anwesend. Als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin müssen Sie wohl oder übel eine gewisse Menge an Zusatztätigkeiten akzeptieren. Dabei sollten Sie sichergehen, dass die Erschöpfung auch während der langen Nachtdienste im Krankenhaus nicht überhandnimmt. Allgemein sollten sich die Zusatz- und Hintergrunddienste auf ein Minimum beschränken – die Rufbereitschaft ist grundsätzlich freiwillig. Besteht aber eine vertragliche Verpflichtung, dürfen Sie die Rufbereitschaft nicht ablehnen.