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Mehrere Ärztinnen und Ärzte stehen über ein Geländer gelehnt
Robert Kneschke/shutterstock.com

Nebenverdienste für Ärztinnen und Ärzte: So bauen Sie sich ein zweites Standbein auf

Manchmal beginnt die Arbeit im Klinik- oder Praxisbetrieb vielversprechend, wird aber irgendwann belastend, einseitig oder monoton. Ein Ausgleich könnte ein interessanter Nebenjob sein. Zudem bieten Nebentätigkeiten die Chance, alternative Betätigungsfelder für Ärztinnen und Ärzte zu eröffnen und ein zweites Standbein aufzubauen. Nicht zuletzt wird so mancher Nebenverdienst als Arzt sehr lukrativ vergütet und einige sind auch abseits des stressigen Klinikalltags problemlos durchführbar.

In diesem Artikel:

Welche Voraussetzungen gelten für Ärzte im Bezug auf Nebenverdienste?

In Deutschland besteht das Recht der Berufsfreiheit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das bedeutet, dass es für Ärzte und Ärztinnen verfassungsrechtlich zulässig ist, einen Nebenjob auszuüben. Voraussetzung dafür ist, dass die Nebentätigkeit nicht mit der Haupttätigkeit kollidiert und nicht mehr als ein Drittel der Zeit als Vollzeitarbeitsstelle beansprucht. Arbeits- und Tarifverträge können Einschränkungen für mögliche Nebenjobs darstellen. Nebenverdienste müssen noch vor Aufnahme der Tätigkeit dem Haupt-Arbeitgeber gemeldet werden.

Darf der Hauptarbeitgeber einer Ärztin oder einem Arzt den Nebenverdienst untersagen?

In bestimmten Fällen ist es möglich, dass der Arbeitgeber es seinen angestellten Ärztinnen und Ärzten verbietet, einen Nebenverdienst auszuüben.

  • Wenn das sogenannte „berechtigte Interesse“ des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt ist, dürfen Ärztinnen und Ärzte keinen Nebenjob aufnehmen. Dieser Fall entsteht dann, wenn Sie mit dem Nebenverdienst in eine unerlaubte Wettbewerbssituation zum Arbeitgeber treten. Bekannt ist beispielsweise ein Fall, in dessen Verlauf es einem Arzt untersagt wurde, nebenberuflich Gutachten für eine private Krankenversicherung zu schreiben. Er war beim Medizinischen Dienst angestellt, der diese Dienstleistung selbst anbietet.

  • Ebenfalls ein Grund für ein Verbot könnte das Ansehen des Arztberufes sein. Wenn ein Arzt einen Nebenverdienst in einem sogenannten „unsittlichen Gewerbe“ aufnehmen wollte, könnte dies untersagt werden. Darunter fällt beispielsweise Prostitution.

  • Ein weiterer Grund wäre die Pflicht zur Erholung. Das Überschreiten der Höchstarbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz sittenwidrig.

  • Leidet die Arbeitsleistung während des Hauptjobs unter der ausgeübten Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, dürfen Arbeitgeber das Ausüben untersagen.

  • Die Urlaubszeit sollte zur Regeneration der Ärtzin oder des Artzes dienen. Ein Nebenjob, der diese Regeneration nicht ermöglicht, kann jederzeit vom Arbeitgeber untersagt werden.

  • Selbstverständlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, einen Nebenverdienst seiner angestellten Ärztinnen und Ärzte zu untersagen, wenn es sich um Schwarzarbeit handelt.

Welche Konsequenzen drohen bei unerlaubter Nebentätigkeit als Arzt?

Arbeitnehmer, die eine unerlaubte Nebentätigkeit bei Dritten annehmen oder gegen Arbeitgeberinteressen verstoßen, riskieren eine Abmahnung oder eine verhaltensbedingte Kündigung. In Fällen von unzulässiger Arbeit beim Konkurrenzunternehmen kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die Höchstarbeitszeit überschritten wird. Bei gesundheitsschädigenden Behandlungsfehlern durch Überlastung drohen Schadensersatzpflichten. In Einzelfällen kann ein Eilverfahren vor Gericht namens "einstweiliger Rechtsschutz" eingeleitet werden, um zu klären, ob der Nebenjob erlaubt ist.

Wichtig: Im Falle einer Klage sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin in Verbindung setzen. Dieser bzw. diese kann Ihnen direkt weiterhelfen und gezielt auf Ihren speziellen Fall eingehen.

Mit welchen Tätigkeiten können Ärztinnen und Ärzte einen Nebenverdienst aufbauen?

Es gibt alternative Jobs für Mediziner, die sich als Nebenverdienst gut eignen. Sie versprechen im Punkt der Arbeitseinteilung viel Flexibilität und bringen einen relativ hohen Stundenlohn ein. Bedenken Sie, dass Sie auf die zusätzlichen Einnahmen Steuern abführen müssen!

  • Als Autor können Sie Ihr Wissen weitergeben – sei es in Form von Fachbeiträgen, als Fachbuchautor oder Romanschreiber im medizinischen Umfeld. Die schriftstellerische Tätigkeit kostet viel Zeit und setzt fundiertes Wissen und Praxiserfahrung als Ärztin oder Arzt voraus.
  • Relativ neu ist die Arbeit als „Influencer“ auf Instagram und anderen sozialen Netzwerken. Hier haben Sie als Mediziner viele Möglichkeiten, Menschen zu erreichen. Bei großer Reichweite sind die Verdienstmöglichkeiten exzellent, allerdings sollten Sie sich vorher im Multimediabereich gezielt fortbilden.
  • Ein klassischer Nebenverdienst für Ärzte ist die Wissensweitergabe als Dozent. Sie können Vorträge auf Konferenzen halten oder Seminare an Hochschulen anbieten. Fokussieren Sie sich hier möglichst klar auf einen Bereich Ihres Fachgebiets, um als Spezialist in genau diesem Bereich anerkannt zu werden.
  • Sie können eine Rufbereitschaft als Arzt in Vertretung anbieten oder als Honorararzt in Urlaubsvertretung arbeiten. Sie benötigen in diesem Fall allerdings mindestens eine Woche oder mehr Zeit, in der Sie nicht Ihrer Haupttätigkeit nachgehen.
  • Wenn Sie nach einem ruhigen Nebenverdienst als Ärztin oder Arzt im Home-Office suchen, können Sie Gutachten für beispielsweise Gerichte und Krankenkassen verfassen.Voraussetzung für diesen Nebenverdienst ist fundiertes Fachwissen in dem Bereich, in dem Gutachten erstellt werden sollen. Interessierte Ärztinnen und Ärzte sollten eine abgeschlossene Facharztausbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Die Aufträge sind nicht fest planbar, da Sie nur im Bedarfsfall angefragt werden.
  • Wenn Sie sprachbegabt sind, können Sie als medizinischer Übersetzer arbeiten. Diese sind in Zeiten der Globalisierung und internationaler Arbeitsplätze sehr beliebt.
  • In ländlichen Gebieten ist die Telesprechstunde auf dem Vormarsch. Diese Einsätze sind zeitlich gut planbar und können als Nebenverdienst für Ärztinnen und Ärzte bequem von zu Hause durchgeführt werden.
  • Beim ärztlichen Bereitschaftsdienst sind die geforderten Zeiten meist gut mit Diensten in der Klinik abstimmbar, da diese oft nachts oder am Wochenende gefragt sind.
  • Notarzt-Dienste auf selbstständiger Basis könnten ebenfalls ein Nebenverdienst für Ärztinnen und Ärzte sein. Diese Dienste können Sie langfristig planen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin absolviert wurde und somit die nötige Qualifikation vorhanden ist.

Ärztinnen und Ärzte applaudieren, während ein Kollege einen Vortrag hält
ASDF_MEDIA/shutterstock.com

Welche Nebenverdienste als Mediziner sind für Mütter interessant?

Für Mütter, die Familie und Karriere unter einen Hut bringen wollen, eignen sich Nebenverdienste, die zeitlich flexibel sind. Gut funktionieren beispielsweise (Online-)Tätigkeiten, die ortsungebunden ausgeführt werden können, wie das Erstellen von Gutachten oder Fachtexten. Besonders dann, wenn es um den Wiedereinstieg nach der Elternzet als Arzt geht, sind zeitlich frei einteilbare Angebote sehr wertvoll. Die Telemedizin oder die Telesprechstunde sind beispielsweise gute Alternativen zur Klinik.

Fazit: Welche Jobalternativen gibt es für Ärzte?

Viele Berufsfelder bieten berufliche Alternativen für Ärztinnen und Ärzte, in denen Sie Ihre Facharztausbildung und Erfahrung als praktizierender Arzt einfließen lassen können. Jobs finden Sie zuhauf in der freien Wirtschaft und könnten beispielsweise in der Medikamentenentwicklung, Medizinphysik, der Pharmaindustrie sowie der biomedizinischen Technik arbeiten. Diese Branchen boomen und zahlen attraktive Gehälter. Informieren Sie sich frühzeitig über die Karrierestufen als Arzt und Aufstiegschancen im jeweiligen Bereich. Die Möglichkeiten, als Ärztin oder Arzt – sogar bereits als Assistenzarzt – einen Nebenverdienst aufzunehmen, sind vielfältig. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht zu viel zumuten. Klären Sie außerdem die Bedingungen in jedem Fall vorab mit Ihrem Arbeitgeber ab, damit Sie keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.

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