Sprechen Sie Deutsch? Das sollten Sie über die Fachsprachprüfung für ausländische Mediziner wissen
Sind Sie eine ausländische Ärztin beziehungsweise ein ausländischer Arzt und benötigen die Deutsche Approbation, dann müssen Sie eine Fachsprachprüfung durch die Ärztekammern nachweisen. Darüber hinaus wird individuell die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses innerhalb eines Nicht-EU-/EWR-/Drittland-Staates über eine Kenntnisstandprüfung geprüft. Nur wenn Sie beide Prüfungen bestehen, bekommen Sie die Zulassung.
Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, dann bleibt Ihnen noch der Weg über die Berufserlaubnis. Diese wird allerdings nur befristet für bis zu zwei Jahre ausgestellt. Für die dauerhafte Ausübung des Arztberufes brauchen Sie eine Approbation.
„Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1“ – so heißen die Anforderungen offiziell, die ausländische Ärztinnen und Ärzte zu erfüllen haben. Das hört sich einheitlich an. Der Nachweis darüber wird in den 16 deutschen Bundesländern allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem Bundesland bei der zuständigen Approbationsbehörde erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Meistens muss die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt werden.
- Anmelden & profitieren
Mit unserer Karriereberatung
Hier gebührenfrei registrieren
schnell zu Ihrer Traumstelle! - Vorteile für Ärzte
Bequem, diskret, gebührenfrei –
Unsere Pluspunkte im Überblick
der Weg zu Ihrer Traumstelle!
Die wichtigsten Antworten zur Fachsprachprüfung
Überprüft werden die (fachlichen) Sprachkenntnisse, damit Sie eine Berufsanerkennung, -erlaubnis oder eine Approbation in Deutschland bekommen.
Jede Ärztin oder jeder Arzt, die bzw. der die Approbation oder Berufserlaubnis beantragen will und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für seine oder ihre Tätigkeit nachweisen kann.
Nicht nötig ist die Fachsprachprüfung für Mediziner, die einen Abschluss einer deutschsprachigen Hochschule haben. Anerkannt werden in aller Regel auch die Abschlüsse an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen Schulbildung oder ein Abschluss mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.
Die Anmeldung erfolgt jeweils über die zentrale Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Behörde leitet die Anmeldung dann an die Bezirksärztekammer weiter.
*** Diese Zusammenfassung dient lediglich zu Ihrer Information. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Für genaue Auskünfte kontaktieren Sie bitte die entsprechende Behörde direkt! ***