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E-Rezept: das elektronische Rezept
Gorodenkoff/shutterstock.com

Das E-Rezept: Alles zum digitalen Rezeptschein

Ein digitales Rezept oder E-Rezept ist – wie der Name schon sagt – ein digital erstellter Rezeptschein, der in Zukunft den herkömmlichen Papierausdruck ersetzen soll. Digitalisierte Scheine können Ärztinnen und Ärzte allerdings nur nutzen, wenn der Patient ebenfalls digitale Mittel zur Rezepteinlösung verwendet. Ist dies nicht der Fall, wird das Rezept erst elektronisch erstellt und anschließend gedruckt.

Bis jetzt findet das Digital-Rezept noch nicht allgemein Verwendung. In Zukunft soll es für das öffentliche Gesundheitswesen aber verpflichtend werden.

In diesem Artikel:
Wann kommt das E-Rezept?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Einführung des E-Rezeptes im Frühjahr 2022 vorerst gestoppt. Grund dafür ist, dass der Nutzen für Ärzte und Patienten Experten zufolge bisher noch gering sei und die Technologie fehleranfällig. Die Einführung soll erst wieder forciert werden, wenn die Testphase voll abgeschlossen ist. Seit den Sommermonaten des Jahres 2021 wird der Umgang mit dem E-Rezept umfassend geprüft. Der Vorreiter dabei war die Region Berlin/Brandenburg. Mittlerweile finden kontrollierte Tests in ganz Deutschland statt. Außerhalb des klar definierten Testzeitraums nutzen alle Beteiligten nach wie vor den alten Rezeptschein – also das Muster-16-Formular. Es ist umgangssprachlich auch als „rosa Zettel“ bekannt.

Ab wann das digitale Rezept flächendeckend verwendet werden kann, ist noch unklar. Ursprünglich war die verpflichtende bundesweite Nutzung des E-Rezepts für den ersten Januar 2022 angesetzt. Das neue Rezept sollte vorerst alle apothekenpflichtigen Arzneimittel umfassen. Bis auf Weiteres bleibt das genaue Startdatum daher offen. Es ist auf jeden Fall eine längere Übergangsphase geplant, während der beide Arten der Rezeptverordnung anerkannt sind, um den Umstieg zu erleichtern.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Genau wie bei einem konventionellen Rezept stellen Sie laut Plan bei Bedarf ein entsprechendes E-Rezept in elektronischer Form aus. Dazu verwenden Sie das digitale Gesundheitsnetz. Mithilfe der Telematikinfrastruktur, welche die gesundheitliche Versorgung gewährleistet, findet die Übermittlung des E-Rezepts statt.

 

Für den Empfänger gibt es danach zwei Optionen, es zu nutzen:

  1. Der Patient meldet sich bei der „Das E-Rezept“-App
  2. Der Patient entscheidet sich gegen die Verwendung der App und die Praxisangestellten drucken das Rezept auf Papier aus.

Das E-Rezept ist zuerst für einen bestimmten Zeitraum auf Kosten der Krankenkasse einlösbar. Danach besteht immer noch die Möglichkeit, es als Selbstzahler zum Beispiel in der Apotheke abzugeben. Die Gültigkeit wird in der speziellen E-Rezept-App angezeigt. Zehn Tage nachdem sie erloschen ist, wird das Rezept als Ganzes gelöscht.

Wie löst man das E-Rezept ein?

Das E-Rezept ist flexibel einlösbar. Sobald der Arztbesuch vorüber ist, können Patienten beispielsweise das verschriebene Medikament vorbestellen. Sie können es entweder in der Apotheke abholen oder eine Lieferung vereinbaren. Die Zuordnung des E-Rezepts erfolgt dabei mithilfe eines QR-Codes, den Patientinnen und Patienten praktischerweise auf andere Personen – zum Beispiel Verwandte – übertragen können.

Gut zu wissen: Zusätzlich werden Patienten die Möglichkeit haben,  verschreibungspflichtige Medikamente mithilfe des E-Rezepts einfach online zu bestellen – in Online-Apotheken. Die Bezahlung wird ebenfalls digital abgewickelt und die Bestellung anschließend direkt nach Hause geschickt.

elektronisches Rezept
TippaPatt/shutterstock.com

Was Sie sonst noch zum E-Rezept als Arzt oder Ärztin wissen müssen

Um sicherzustellen, dass das elektronische Rezept von einer seriösen Quelle stammt, benötigt es eine gültige Signatur. Diese besteht aus zwei Komponenten, welche das System gegen unautorisierte Zugriffe absichern sollen. Dabei handelt es sich um:

  1. Den elektronischen Heilberufsausweis, der mit den Buchstaben „eHBA“ abgekürzt wird. Diesen stecken Sie in ein passendes Lesegerät.
  2. Eine individuelle PIN.

E-Rezepte können Sie beispielsweise auch im Rahmen von Videosprechstunden ausstellen. Sie folgen dabei stets den folgenden vier Arbeitsschritten:

  1. Sie legen das E-Rezept in Ihrem System an.
  2. Sie unterschreiben das E-Rezept und schicken es ab.
  3. Anschließend fragen Sie den jeweiligen Patienten, ob er die App zur Bereitstellung des E-Rezepts nutzen möchte.
  4. Ist es ihm lieber, auf die App zu verzichten, stellen Sie sicher, dass das Rezept in analoger Form vorgelegt wird.

Die Vor- und Nachteile des E-Rezepts

Das E-Rezept sollte ursprünglich zu einer Verbesserung der allgemeinen Kommunikation beitragen, den Austausch von Daten vereinfachen und nicht zuletzt Papiermüll reduzieren. Neben zahlreichen Argumenten dafür gibt es jedoch auch anhaltende kritische Stimmen.

Negative Aspekte des digitalen Rezepts

Die Nachteile des E-Rezepts sind mit denen der elektronischen Patientenakte vergleichbar.

Kritiker geben zu bedenken, dass es sich in erster Linie um ein vollkommen neues Konzept handelt: Es wird zwar in einer Pilotphase getestet, allerdings besteht die Möglichkeit, dass auf lange Sicht unvorhergesehene Probleme auftreten können.

Viele befürchten beispielsweise, dass die persönlichen Daten von Personen nicht ausreichend gesichert sind. In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff des „gläsernen Patienten“ zu verstehen. Dadurch, dass sich im schlimmsten Fall auch nicht autorisierte Stellen Zugriff auf Daten verschaffen und diese „stehlen“ können, werden Personen zunehmend transparent, durchsichtig oder eben „gläsern“.

Datenschützer, Anwälte und Verbände erkennen in den modernen, digitalen Angeboten für Patienten gravierende Sicherheitsmängel.

Sicherheitslücken können insbesondere dadurch entstehen, dass Ärztinnen und Ärzte den Umgang mit der neuen Technologie erst lernen müssen. Besonders für Mediziner in gehobenem Alter gestaltet sich die Umstellung mitunter schwierig. Und die anhaltende Kritik zeigt Wirkung. Die Einführung des E-Rezeptes wurde – wie bereits beschrieben – vom aktuellen Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und die Testphase entsprechend verlängert. Sein aktueller Plan: Eine Strategiebewertung.

Positive Aspekte des E-Rezepts

Neben den genannten Nachteilen bietet das E-Rezept selbstverständlich auch diverse Vorteile. Als Ärztin oder Arzt profitieren Sie beispielsweise von folgenden Aspekten:

  • Effizientere Abläufe im Alltag reduzieren die Belastung langfristig.
  • Folgerezepte im selben Quartal können digital ausgestellt werden.
  • Fernbehandlungen in ländlichen Regionen werden deutlich vereinfacht.
  • Der Umgang mit verschreibungspflichtigen Mitteln wird transparenter.
  • Rezepte können einfach online eingelöst und Medikamente anschließend in Online-Apotheken bestellt werden.

Auch Patienten profitieren:

  • Die Bestellung und Abholung von Mitteln ist unkomplizierter.
  • Man spart Zeit sowie unnötige Wege, falls das Mittel nicht vorhanden ist.
  • Man ist flexibel, da sich das E-Rezept auf andere Menschen übertragen lässt.
  • Eine mehrfache Verschlüsselung soll die Datensicherheit garantieren.

Wer profitiert vom E-Rezept? Das Fazit

Das E-Rezept kann den Alltag von Patient, Ärztin und Arzt auf verschiedene Weisen erleichtern. Allgemein lassen sich durch die neuen digitalen Lösungen leicht Arbeitsschritte sparen und Abläufe optimieren. Voraussetzung ist die umfassende Sicherheit der Patientendaten, an der aktuell noch weiter gearbeitet werden muss.

Nicht zuletzt ist das E-Rezept auch für die Umwelt gewinnbringend, da der Verbrauch von Papier reduziert werden kann.