Skip to main content
Abrechnung Arztpraxis und Klinik
everything possible/shutterstock.com

So funktioniert die Abrechnung in Arztpraxis und Klinik

Medizinische Abrechnungsmodalitäten sind komplex und die sogenannte KV-Abrechnung (Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung) ist wahrscheinlich die wichtigste Funktion für das Abrechnungswesen von Arztpraxen und Kliniken. Unterschiedliche Themengebiete wie die Gebührenordnung oder die Honorarabrechnung sollten damit möglichst einfach zu handhaben sein. Denn nur wenn die Quartalsabrechnung schnell und einwandfrei funktioniert, wird das Honorar von Praxis- und Klinikpersonal pünktlich ausgezahlt.

Wie die Abrechnung in der Arztpraxis oder Klinik genau funktioniert, erfahren Sie im Folgenden.

In diesem Artikel:

Grundlagen der Abrechnung in Arztpraxis und Krankenhaus

In einer reibungslos funktionierenden Klinik ist eine gute Software die Basis für die Quartalsabrechnung. Dabei ist der Abrechnungsprozess meist mit erheblichem Aufwand verbunden. Besonders die Anforderungen an den Datenschutz sind sehr hoch, sodass Abrechnungen für Ärzte manchmal komplizierter sind, als es in der Theorie erscheinen mag.

Was ist eine KV-Abrechnung?

KV steht als Abkürzung für die Kassenärztliche Vereinigung. In der KV-Abrechnung werden alle Leistungen, die für gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) erbracht wurden, quartalsweise aufgeführt und abgerechnet.

Die Abrechnung läuft wie folgt ab: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Berlin öffnet das Online-Portal zwei Wochen vor Quartalsende für die Abrechnung der Praxen und schließt es jeweils mit dem Ende des ersten Monats des neuen Quartals. Diese Frist müssen die Praxen und Kliniken einhalten und können nur in begründeten Ausnahmen eine Verlängerung beantragen.

Welche Rolle spielt die KV bei der Abrechnung in Arztpraxis und Klinik?

Die KV hat die Aufgabe, die Abrechnungsdaten der Arztpraxen zu überprüfen und die Vergütung der Leistungen vorzunehmen. Denn Vertragsärzte erhalten ihre Bezahlung nicht direkt vom Patienten, sondern rechnen ihre Leistungen quartalsweise mit der KV ab. Dabei erhält ein Arzt für jede Leistung, die er an einer gesetzlich versicherten Person erbringt, einen festen Geldbetrag als Vergütung. Die quartalsmäßige Praxis- oder Krankenhaus-Abrechnung setzt sich dabei aus sogenannten Einzelleistungsvergütungen zusammen, die jeweils mit einer festgelegten Punktzahl bewertet sind. Diese Punkte werden wiederum jedes Jahr von der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) und dem GKV-Spitzenverband neu verhandelt und ergeben als Honorarpunkte das finale Arzt-Gehalt.

Wie werden ärztliche Leistungen abgerechnet?

Bei der Abrechnung in einer Arztpraxis und Klinik wird üblicherweise nach Patiententypen unterscheiden, denn Privatpatienten und Kassenpatienten werden unterschiedlich abgerechnet. Die KV übernimmt nur für gesetzlich versicherte Kassenpatienten die Abrechnung von ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen. Privatpatienten erhalten ihre Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) direkt durch das Abrechnungssystem der Ärzte.

Gut zu wissen: Kliniken sind verpflichtet, ihre Rechnungen in einer Weise zu erstellen, die für Patientinnen und Patienten leicht verständlich ist – auch ohne Vorkenntnisse. Ist eine Krankenhausrechnung unverständlich, haben Behandelte das Recht, diese innerhalb einer zehntägigen Frist zu beanstanden.

Wie unterscheiden sich die EBM- und GOÄ-Abrechnung in Arztpraxis und Klinik?

Abhängig davon, ob die Leistung privatärztlich oder für einen Kassenpatienten erbracht wurde, rechnen Ärzte nach der GOÄ oder nach dem EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) ab:

  • Im EBM sind alle medizinischen Leistungen zusammengefasst, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten quartalsweise mit den gesetzlichen Krankenkassen für Kassenpatienten abrechnen können.

  • Die GOÄ ist das Gebührenverzeichnis, in dem die Arztleistungen verzeichnet sind, welche nicht durch die Sozialversicherung für Kassenpatienten abgedeckt werden. In diesem Verzeichnis finden sich die Leistungen für Privatpatienten mit Mindest- und Höchstsätzen im Honorarvolumen, die in die Leistungsabrechnung einfließen dürfen.

Was ist die Rolle der Krankenkassen beim Abrechnungswesen einer Arztpraxis oder Klinik?

Die Gesamtvergütung legt fest, wie viel Geld den gesetzlichen Krankenkassen pro Kalenderjahr zu Verfügung steht – also welche Beträge sie für die Behandlung der Versicherten ausgeben können.

Dieser Betrag ist nach oben hin gedeckelt, unabhängig von der tatsächlichen Arbeit, die Ärztinnen und Ärzte leisten. Somit zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Gesamtvergütung an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Als Einzelfallleistung ohne Budgetierung bezahlen sie dabei 30 % für besonders förderungswürdige Leistungen in Form extrabudgetierter Gesamtvergütung (EGV). Die übrigen 70 % werden pauschal vergütet mit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Außerhalb dieser beiden Vergütungen werden Laborleistungen sowie Psychotherapie bezahlt. Beispiele für EGV-Leistungen sind etwa Impfungen oder ambulante Operationen. Zu MGV-Leistungen zählen beispielsweise der ärztliche Bereitschaftsdienst oder dringende Hausbesuche.

Abrechnungsverfahren Ärzte
Michail Petrov/shutterstock.com

Die Abrechnung für Ärzte nimmt am Quartalsende eine wichtige Rolle ein, da nur mit einer korrekten Praxisabrechnung die erbrachten Leistungen honoriert werden. Da dies viel Zeit in Anspruch nimmt, streben viele Praxen eine Abrechnungsoptimierung an. Hierfür gibt es zahlreiche Angebote im Bereich der Klinik- und Praxissoftware, die die Abrechnung für Arztpraxis und Krankenhaus erleichtern.